Am 24.09.2012 flogen meine Frau und ich von Venedig über Düsseldorf nach Hamburg (Flug Nr. AB 8863/AB 6756) und landeten dort mit einer Verspätung von 3 Std. und 55 Minuten. Mit einem Reklamationsschreiben an airberlin vom 30.09. baten wir um Entschädigung.
Erst nach nochmaliger Mail am 9.10. erhielten wir am 11.10. ein Standardschreiben, in dem versichert wurde, dass eine zeitnahe Bearbeitung erfolgen wird. Da bis zum 2.11 keine Antwort kam, folgte eine Mail unsererseits mit Terminsetzung bis zum 23.11.2012.
Bis heute, 30.11.2012, keine Reaktion.
Bestell-/Kundennummer: Bearbeitungszeichen V 951750
Meine Forderung an Air Berlin:
Entschädigung nach EU-Verordnung 261/2004
Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?
kommentare und trackbacks 10
Das ist soch typisch Air Berlin. Sie werden die Ihnen zustehende Entschädigungsleistung nicht über diesen Weg bekommen. Das können Sie bezüglich Air Berlin an diversen Stellen nachlesen. Die versuchen das auszusitzen.
Ich würde mich an einen von diesen Vieren wenden und über die meine Anprüche durchsetzen lassen. Zwar zweigen die ca. 30% des Schadenersatzes ab, aber man erspart sich viel Stress.
EUclaim, Flightright, Fairplane und Verbraucherinkasso
Hier können Sie sich beschweren:
http://www.lba.de/SharedDocs/Downloads/Formulare/Z5/Formulare/Einheitsformular_261_pdf.pdf?__blob=publicationFile
http://www.lba.de/DE/Buerger_Service/Fluggastrechte/AnnullierungVerspaetungNichtbefoerderung/Uebersicht_Fluggastrechte.html
Air berlin hat bei meinem sachverhalt fast 5 monate gebraucht um zu antworten. ich würde empfehlen eine bearbeitungserinnerung mit fristsetzung zu senden. was du konkret fordern kannst, findest du bei reklacheck (punkt) com/flugverspaetung und flightright (punkt) de
Hallo ReclaBox-Team,
am 3.12. haben Sie mich informiert, dass das Unternehmen Ihnen untersagt hat, es über die Beschwerde zu informieren. Auf Ihre Empfehlung hin habe ich, mit Hinweis auf die Veröffentlichung durch ReclaBox, das Unternehmen angemailt, mit Terminsetzung bis zum 17.12.2012,und mit Hinweis darauf, dass bei Verstreichung dieses Termins der Rechtsweg eingeschlagen wird.
Mit frundlichem Gruß
Eheleute Kröger
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:
Beschwerde ist noch nicht gelöst
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:
Beschwerde ist noch nicht gelöst
Reclabox konnte nichts bei Air Berlin erreichen. Bei mir hat sich die Airline trotz mehrmaliger Anschreiben auch nicht mehr gemeldet. Es ist also alles noch offen.
Zu "Reclabox konnte nichts bei Air Berlin erreichen":
---------------------------------------------------------------Wissen Sie eigentlich was die Reclabox ist? ? ? Die Reclabox kann nicht Ihre Ansprüche / Rechte bzw. Ihre vermeintlichen Ansprüche / Rechte durchsetzen! Dass müssen Sie schon selber tun! ---------------------------------------------------------------------
Http://de.reclabox.com/wasIstReclaBox
Zitat: ". .. ReclaBox bietet seinen Nutzern eine interaktive Plattform für Beschwerden und Reklamationen.
Unzufriedene Kunden und Bürger können ihren Unmut über Produkte und Dienstleistungen veröffentlichen.
Die Verantwortlichen in Firmen und Institutionen werden automatisch informiert und erhalten Gelegenheit, auf die Beschwerde zu antworten.
Dabei wird der negativen Kundenäußerung die Sicht des betroffenen Unternehmens gegenübergestellt. "
Haben Sie - wie bereits am 01.12.12 empfohlen - beim Luftfahrt-Bundesamt Ihren Fall angezeigt?
Http://www.lba.de/DE/Buerger_Service/Fluggastrechte/AnnullierungVerspaetungNichtbefoerderung/Verspaetung.html;jsessionid=93A58505B838DDCD0BF08D797604561E.live2052?nn=20280
Der Link zum LBA funktioniert leider nicht mehr. Auch die Suchfunktion dort hat mir nicht weitergeholfen.
Zuständig ist meines Wissens inzwischen die SÖP: https://soep-online.de/ihre-beschwerde.html
Falls es jemand noch mal direkt bei der Fluggesellschaft versuchen will, hier ein Musterbrief:
https://www.flugrecht.de/flugverspaetung/entschaedigung/musterbrief.pdf