TKG-Sonderkündigungsrecht verweigert

Bonn

Ich habe meinen Anschluss rechtzeitig zum 30.09.2012 gemäß Sonderkündigungsrecht bei der Telekom gekündigt.

Dies ist zum 30.09.2012 nicht anerkannt worden, da der Anschluss im fremden Haushalt nicht von der Telekom ist. Das ist das Letzte, veräppeln kann ich mich auch selber.

Nach über 30 Jahren verspielt die Telekom hier einfach Verbrauchervertrauen durch Irreführung und Falsch-Auslegung des TKG nach eigenem Gutdünken. Laut TKG darf ein Anschluss bei Zusammenlegung zweier Haushalte gekündigt werden, wenn in dem bestehenden Haushalt bereits seit Jahren ein "anderer" Anschluss besteht. Es steht nirgendwo das es ein Telekom-Anschluss sein muss. So steht es nicht im Gesetz.

Die Telekom stellt auf stur und schreibt Rechnungen und immer nur Teilantworten, fordert bereits drei mal den Nachweis einer Ummeldebescheinigung, die bereits lange vorliegt, dann immer wieder die ihnen bereits bekannte bestehende Tel.Nr. des bestehenden fremden Anschlusses.

Wo soll das hinführen? Wie lange soll ich immer wieder den gleichen Inhalt schreiben und die gleichen Belege einreichen? Soll ich jetzt auch meinen Geschäftsanschluss, Handy´s auch kündigen?

Das Vertrauen von über 30 Jahren ist hin. Nie wieder Telekom, nur Ärger und Kosten.

Wer bezahlt meine Kosten, Arbeitszeit, Einschreiben etc.?

Meine Forderung an Telekom Deutschland:

Erstattung der zu viel berechneten Gebühren und Entlassung zum 30.09.2012 aus dem Vertrag gem. TKG

Firmen-Antwort ausstehend seit 13 Jahren, 191 Tagen und 22 Stunden.

Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?

Welches Gesetz?
Es gelten immer die AGBs der Telekom und eine Sonderkündigung ist grundsätzlich eine Kulanzregelung, völlig egal ob da zwei Haushalte zusammengelegt werden oder sonst was.

Kann die Telekom z. B wegen eines Umzugs des Kunden ihre Leistungen an dem neuen Ort nicht zur Verfügung stellen, dann hat der Kunde das Recht auf eine Sonderkündigung.

Wo haben Sie das denn her mit dem Anschluß bei Zusammenlegung zweier Haushalte?

Super gegoogelt.

Ändert aber nichts daran, dass die Telekom die Sonderkündigung ablehnt!

Http://www.teltarif.de/umzug-zusammenziehen-internet-telefon-anschluss-kuendigen/news/48293.html

Herr WC, ich bezweifle, dass das Telekommunikationsgesetz Sonderkündigungen umfasst.

Oder, da Sie ja meinen, hier alles zu wissen, können Sie mir bestimmt auch einen entsprechenden Paragraphen nennen!

... . zu "Im übrigen bezweifle ich, daß das Telekommunikationsgestz Sonderkündigungen umfaßt". ..

... § 46 Telekommunikationsgesetz. ..

Http://lmgtfy.com/?q=sonderk%C3%BCndigung+telekommunikationsgesetz

Mit Änderung des Telekommunikationsgesetzes zum 10.05.2012 wurden nun die Rechte der Verbraucher gestärkt: Ist der Provider fortan nicht in der Lage, am neuen Wohnort die vertraglich geschuldete Leistung zu erbringen, steht dem Kunden gemäß § 46 Abs. 8 TKG ein Sonderkündigungsrecht mit einer Frist von drei Monaten zum Monatsende zu.

Ein Sonderkündigungsrecht für den Kunden besteht jedoch nicht, wenn der Provider die vertragliche vereinbarte Dienstleistung auch am neuen Wohnort erbringen kann und will. Für den technischen Aufwand, der dem Provider durch den Umzug des Kunden entsteht, kann er vom Kunden sogar ein angemessenes Entgelt verlangen. Die Höhe des Entgelts darf dabei die Kosten für die Schaltung eines Neuanschlusses nicht überschreiten.

Fazit: Die Beschwerdeführerin hat nur ein Sonderkündigungsrecht von 3 Monaten, wenn Ihr die Telekom am neuen Wohnort nicht das alte Produkt anbieten kann. Der Umzug zu einem bestehenden Anschluss bei einem anderen Anbieter und die Weigerung mit seien Anschluss mitzunehmen ist nach wie vor kein Grund für eine Sonderkündigung.

@Peter: das gleiche hatte ich mir auch gedacht und wohl auch ReclaBoxler-9768133, bzw hatte er/sie ja auch schon ungefähr geschrieben.

Da ist es auch dem TKG völlig egal, wenn zwei sich Liebende zusammenziehen wollen.

Also Ihr Lieben,

es gibt seit jeher schon ein Sonderkündigungsrecht wenn man den eigenen Haushalt aufgibt, z. B. Umzug, auch ins Ausland, und am neuen Wohnort bereits ein Anschluss besteht und der Provider somit nicht weiter liefern kann.

Man reicht die Kündigung rechtzeitig ein, danach zeitnah die Ummeldebescheinigung und die neue bereits bestehende fremde Tel.Nr. für die Telekom, bzw. will z. B. Versatel eine Kopie einer Rechnung des neuen Wohnungsinhaber haben. Die Telekom gibt sich mit der Telefon-Nr. zufrieden.

Nach Beschwerde beim Beschwerdemanagement, daß es kein extra Telekom TKG gibt sondern nur eines für "alle" Anbieter und nach Beschwerde bei der Bundesnetzagentur klingelt dann die Telekom durch und will die Kündigung doch anerkennen. LOGISCH. ein Gesetz für alle Anbieter!
Ich lasse mich überraschen ob die Telekom das wirklich einhält und sage bescheid.

Jo, die Telekom hat erstattet. Jeepee.