Wir sind seit ca. 1990 Kunde der Telekom. Seit 1996 haben wir eine kleine Bäckerei in Norddeutschland. Im Jahr 2007 eröffneten wir eine Filiale im Nachbarort und haben natürlich als Telefon- und Internetanbieter die Telekom gewählt (da wir bisher immer zufrieden waren).
Nun haben wir im Februar 2012 beide Verträge geändert. Dummerweise kam es im August 2012 zu Problemen mit dem Vermieter unserer Filiale, so dass wir diese kündigten. Wir kündigten unseren Anschluss bei der Telekom zum 30.09.2012, mit der Begründung, dass es sich um einen Filialbetrieb handelt, der geschlossen wurde. Wir bekamen die Kündigungsbestätigung zum 10.02.2014 (Ende der Vertragslaufzeit). Gegen Zahlung eines Ablösebetrages in Höhe von 250 Euro ist man jedoch bereit, den Vertrag zum 01.10.2012 zu beenden.
Natürlich war dies besser, als bis 2014 für eine Leistung zu zahlen, die nicht erbracht wird. Per Einzugsermächtigung sollte dieser Betrag am 30.11.2012 eingezogen werden. Dies passierte allerdings schon zum 31.10.2012. Auch eine Kündigung unseres Hauptanschlusses mit Angabe einer ausführlichen Begründung wurde nicht beachtet. Wir hätten auch die noch offenen Monate auf unseren Hauptvertrag aufgestockt, aber dies interessierte wohl keinen.
Wie bereits erwähnt, waren wir bis dahin immer zufriedener Kunde der Telekom, aber wir müssen uns wohl zum Februar 2014 nach einem neuen Anbieter umsehen. Sehr schade!
Bestell-/Kundennummer: 2707126652
Meine Forderung an Telekom Deutschland:
Erstattung der 250 Euro
Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?
kommentare und trackbacks 3
Ihnen wurde aus Kulanz eine vorzeitige Kündigung gegen Zahlung einer Ablöse angeboten und nun möchte Sie die Ablöse zurückfordern?
Sie sollten froh sein, dass man Ihnen dieses Kulanzangebot überhaupt gemacht hat, denn grundsätzlich hätte die Telekom auch auf vollständige Zahlung der monatlichen Kosten bis zum Ablauf des Vertrages bestehen können.
Jetzt auch noch eine Rückzahlung der Ablöse zu fordern ist einfach nur dreist.
Warum sollte die Telekom bei jahrelangen Kunden nicht einfach mal kulant sein? Sämtliche Versicherungen für dieses Objekt konnten sofort gekündigt werden, obwohl dort auch Laufzeiten festgelegt sind.
Als Unternehmerin sollten Sie schon wissen, das Kulanz zwar einen Kunden zufrieden stellen kann, dies aber immer mit Unkosten für das Unternehmen verbunden ist.
Und somit ist Kulanz immer eine Unternehmerische Entscheidung. Und in Ihrem Fall, waren 250 Euro Abfindung noch im Kostenrahmen, gegenüber dem Festhalten am Vertrag. Aber eine Kostenfreie Auflösung des Vertrages aber nicht mehr.
Und bitte auch daran denken, für Unternehmer gelten nicht die gleichen kulanten Gesetzlichen Rechte von Kunden, wie für Privatpersonen.