Telekom gibt Anschluss nicht frei

Bonn

Vor über 6 Monaten haben wir ein Haus gekauft, der alte Eigentümer ist vor 5 Monaten ausgezogen und wollte das auch der Telekom mitteilen. Unser Anbieter kann nun den Anschluss nicht schalten, weil die Telekom behauptet, dass die Leitungnochbelegt sei. Von wem denn bitte? Von jemandem, der hier seit 5 Monaten nicht mehr wohnt? Ein Anruf bei der Telekom ergab weiterhin, dass ja der Beitrag abgebucht werde, deshalb gäbe es dort kein Problem. Aber: Wir könnten ja den Vertrag auf unseren Namen umschreiben lassen. Wo gibt es denn sowas, da kann ja jeder kommen. Ausserdem sind das für mich unlautere Methoden! Weiterhin wurde uns im T-Punkt gesagt: "Ach, der Anschluss wird noch bezahlt? Dann stecken Sie doch einfach Ihr Telefon ein. "Das wäre für mich kriminell, aber ich mag da ja ein falsches Unrechtsbewusstsein haben. So, nun sitzen weiterhin ohne Anschluss und kein Ende in Sicht. Oder ob es mal jemanden mit ein bisschen Verstand bei der Telekom gibt, der Probleme lösen will und nicht nur von 8:00 - 17:00 anwesend ist?

Meine Forderung an Telekom Deutschland:

Freigabe des Anschlusses

Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?

Also ich sehe hier keinen Fehler bei der Telekom. Die Telekom hat einen Kunde, der seinen Anschluss offenkundig nicht gekündigt hat und auch noch weiter für den Anschluss regulär zahlt. Es gibt also keinen Grund warum die Telekom Ihrem zahlenden Kunden einfach so den Anschluss abschalten kann/darf. Das wäre nämlich nichts anderes als ein Vertragsbruch durch die Telekom.

Im übrigen hat eine Dritte Person also in in diesem Fall die Beschwerdeführerin überhaupt keine Möglichkeit Verträge anderer Personen einfach aufheben zu lassen. Die Forderung der Abschaltung des Anschlusses damit die Leitung wieder frei ist kann sich die Beschwerdeführerin also abschminken.

Sehe hier nur zwei Lösungsmöglichkeiten:

- Die Beschwerdeführerin nimmt mit dem Vorbesitzer des Hauses Kontakt auf und bittet diesen den Vertrag zu kündigen.
- Die Beschwerdeführerin läßt den Vertrag des Vorbesitzers auf sich umschreiben. In diesem Fall muss der alte Vertragspartner natürlich auch zustimmen und Übernahmeauftrag ebenfalls unterschreiben.

Andere Möglichkeiten sehe ich hier nicht.

Bei nochmaligem Anruf hatte ich das Glück, mit einem Mitarbeiter zu sprechen, der sich die Mühe gemacht hat, in die Akte zu gucken. Dabei hat er einen Umzugsauftrag gefunden, den er dann bearbeitet hat.