Wir (2 Personen) wollten am 28.06.2014 mit Air Berlin von Berlin Tegel nach Bangkok Suvarnabhumi via Abu Dhabi befördert werden. Der Flug mit der Flugnummer AB 7494 konnte aufgrund technischer Mängel nicht durchgeführt werden. Wir sind daher zwölf Stunden später als geplant am Zielflughafen angekommen. Unser Anschlußflug und die bereits gebuchten Hotels sind dadurch verfallen.
Laut EU Fluggastrechte Verordnung stehen uns 600€ pro Person zu.
Air Berlin erhielt von uns am 15.07.14 ein Schreiben mit der Bitte um den Ausgleichsanspruch zu erstatten. Nach vier Wochen erhielten wir Antwort, dass das Schreiben eingegangen ist und wir sollten uns gedulden. Nach weiteren vier Wochen schickte ich erneut eine Erinnerung an Air Berlin und setzte den Unternehmen eine Frist von zwei Wochen.
Nach vier Wochen erhielt ich ein freundliches Schreiben von Air Berlin, wo man uns einen Gutschein für die nächste Reise in Höhe von 250€ anbot. Dieser Gutschein solle für zwei Personen auf unsere nächste Reise angerechnet werden.
Hier legte ich Widrspruch ein und bestand weiterhin auf die Ausgleichzahlung laut EU Fluggastrechte.
Seitdem habe ich nichts weiter von Air Berlin gehört.
Meine Forderung an Air Berlin:
Ausgleichszahlung laut EU Fluggastrechtverordnung
Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?
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