23.11.2014 | 17:28 Uhr · 1114 Views · von Daniel Siebert

A.T.U Auto-Teile-Unger GmbH Österreich (Salzburg)

Die Rechte vom Kunden werden ignoiert

Ich habe im A. T.U Velbert einen Drehmomentschlüssel gekauft, nun zu meinem Problem.
Nach paar Einsätzen war dieser kaputt, ich fuhr zum ATU Velbert und wollte diesen umtauschen, aber der Mitarbeiter hat die Annahme verweigert mit der Begründung dass die Verpackung fehle.

Da ich es eilig hatte, bin ich wieder gefahren und am nächsten Tag wieder hingekommen.
Erst nachdem ich dem so "netten" Verkäufer meine Rechte als Kunde nannte nahm er unfreundlich den Artikel zurück und gab mir einen neuen Drehmomentschlüssel, ohne Verpackung und Anleitung.

Da ich zu diesem Drehmomentschlüssel keine Anleitung bekommen habe, ist mir wohl ein Fehler unterlaufen und der Artikel versagte nach paar Monaten so dass ich wieder zum A. T.U musste um dieses Ding zu reklamieren.

Doch dann fehlten wohl Papiere die hätte ich beim ersten Austausch bekommen haben soll, aber die habe ich nicht bekommen. Ich habe ca. 15 Minuten gewartet bis dieses Problem geklärt war.

Mir wurde zwar ein neuer Artikel gegeben, aber ich wollte eine Kostenerstattung für die Anfahrt auf die ich einen Anspruch habe, aber diese wurde nicht gegeben. So bleibe auf insgesammten Kosten für 70 km sitzen! Obwohl diese zu erstatten sind.

Also A. T.U hat mich das letzte mal gesehen, ich würde nicht einmal Klebeband dort kaufen.

Meine Forderung

Schadensersatz

Firmenantwort

25.11.2014 | 11:14 Uhr · A.T.U Auto-Teile-Unger

Sehr geehrter Kunde,

vielen Dank für Ihr offenes Wort.

Wir haben Ihr Anliegen erfasst und möchten selbstverständlich eine Lösung finden.

Sehr gerne würden wir den Vorfall mit Ihnen besprechen und versuchen zu klären.

Aus diesem Grund teilen Sie uns bitte Ihre Erreichbarkeit über Feedback@de.atu.eu mit, anschließend werden wir Sie gerne kontaktieren.

Ihr ATU Team

Kommentar

24.11.2014 | 11:21 Uhr · E. L.

Eine Verpackung ist für ein Gewährleistungsfall nicht notwendig und wurde bereits durch einige Gerichte bestätigt.

Da es sich um eine Reklamation/Gewährleistung handelt, muss der Verkäufer alle Kosten erstatten, die im Rahmen der Gewährleistung anfallen. auch die Fahrtkosten.

Fordern sie dies schriftlich und unter Fristsetzung an. Das ist der einzige Weg. Und wenn nicht, dann eben Mahnbescheid. Die firmen spekulieren darauf, dass sie es nicht machen.

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04.12.2014 | 01:32 Uhr · Daniel Siebert

Eine Antwort von ATU ist noch nicht gekommen.

Kommentar

04.12.2014 | 15:07 Uhr · Daniel Siebert

Eben hatte ich einen Brief von ATU im Briefkasten,
mit einem Entschuldigungsschreiben und einen 20€ Gutschein.

Aber da es um eine Reklamation und dessen zusätzlich zu erstattenen Kosten geht nehme ich diesen nicht an.

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04.12.2014 | 16:13 Uhr · Daniel Siebert

Es waren ja mehrere Fahrten und bei 0,30cent pro Kilometer sind das 20€.

Bin ja bereit den Gutschein zurückzuschicken

Kommentar

11.12.2014 | 20:26 Uhr · Daniel Siebert

Gelöst, bekomme nun den Gutschein ausgezahlt.