Aufgrund eines angekündigten Lufthansa-Streiks habe ich zusätzlich sicherheitshalber für meine Freundin einen Air Berlin-Flug gebucht.
Der Air Berlin-Flug wurde nicht angetreten (weil Lufthansa dann doch flog). Online konnte ich den Air Berlin-Flug nicht stornieren, das "Servicecenter" für Stornierungen war telefonisch nicht erreichbar (nach 15 Minuten Wartezeit habe ich aufgelegt).
Mit Einschreiben vom 07.12.2014 forderte ich Air Berlin auf, mir die Steuern und Gebühren zu erstatten.
Nunmehr sind zwei Monate vergangen und ich habe von Air Berlin weder eine Nachricht noch eine Zahlung erhalten.
Bestell-/Kundennummer: 1403996871/1
Meine Forderung an Air Berlin:
Erstattung von Steuern und Gebühren
Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?
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Weiterhin keine Antwort von Air Berlin. Ich habe nunmehr die Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr um Hilfe gebeten.
Näheres zur Thematik siehe hier: http://fluggastrecht.blogspot.de/2014/02/steuern-und-gebuhren-ruckzahlung-bei.html
Air Berlin, so geht hier aus zahlreichen Kommentaren hervor, scheint dafür bekannt zu sein, daß sie Beschwerden und Geltendmachung von Ansprüchen von Ansprüchen aussitzen (vgl.: http://www.fluggastrecht.blogspot.de/2013/10/fluggastreche-mu-man-einklagen-beispiel.html).
Air Berlin hat ein sog. Beschwerdemanagement. Dieses schaltete ich zusätzlich ein. Nach Wochen des Schweigens bekam ich nur einen Standardtext mit Textbausteinen, der vermutlich an tausende Kunden verschickt wird. Air Berlin geht mit keiner Silbe auf meine Forderung ein, nennt weder einen Gutschriftsbetrag noch ein Zahlungsdatum.
Meine Hoffnung lege ich nach wie vor auf die Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr.
Ich werde auch notfalls Klage erheben. Mir ist vollkommen bewusst, dass die Gerichtskosten höher sind als der Erstattungsbetrag. Mir geht es jedoch "um`s Prinzip". Auch habe ich sämtliches Vertrauen in diese Fluggesellschaft verloren und werde niemals wieder einen Air Berlin-Flug buchen.
Air Berlin hatte in der Vergangenheit nicht auf mein Einschreiben reagiert.
Zusätzlich beschwerte ich mich per E-Mail und erhielt nach vielen Wochen des Schweigens eine E-Mail, die nur aus Textbausteinen bestand und mit keiner einzigen Silbe auf meine Geldforderung einging.
Bislang erhielt ich auch keine Rückmeldung von der Schlichtungsstelle.
Vor diesem Hintergrund muss ich davon ausgehen, dass Air Berlin auch dieser Institution einfach nicht antwortet.
Intern habe ich mir eine Frist bis Mitte Mai 2015 gesetzt. Sollte bis dahin Air Berlin immer noch nicht geantwortet und nicht gezahlt haben, so werde ich Klage erheben.
Für die Zukunft weiß ich eines: Ich werde in meinem gesamten Leben NIE WIEDER einen Air Berlin-Flug buchen.
Kontakt mit einem Rechtsanwalt. Wichtig ist Air Berlin eine letzte Frist zu setzen. Sodann ist die Fluggesellschaft bei Nichtzahlung in Verzug und muss neben den Gerichtskosten auch die Rechtsanwaltsgebühren bezahlen.
Letzte Fristsetzung per Einschreiben zum 04.05.2015.
Hiernach beauftrage ich den Rechtsanwalt mit der Klageerhebung.
Die Einträge schreibe ich nur, weil ich regelmäßig nach dem Sachstand gefragt und um einen kurzen Sachstandbericht gebeten werde.
Air Berlin hat auch weiterhin den Forderungsbetrag nicht ausgekehrt.
Vor diesem Hintergrund werde ich in der ersten Maiwoche einen Rechtsanwalt mit der Klageerhebung beauftragen.
Eine weitere Air Berlin-Buchung wird es für mich in meinem Leben nicht mehr geben. Dieses Unternehmen hat bei mir sämtliche Sympathien verspielt.
Wenn man in diesem Stadium einen Rechtsanwalt beauftragt, trägt man das Prozeßrisiko, welches hier allerdings als äußerst gering eingeschätzt werden dürfte.
Vom Kostenrisiko günstigere Varianten, seine Rechte gegen Airlines durchzusetzen habe ich hier aufgezeigt: http://www.fluggastrecht.blogspot.de/2015/03/fluggastrechte-durchsetzen.html. Dabei weise ich ausdrücklich auf das Verfahren vor der Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr e. V. hin. Näheres dazu: http://www.fluggastrecht.blogspot.de/2014/02/schlichtungsstelle-fur-den-offentlichen.html